· 

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung Datenhoheit zurückgewinnen

Bayern, Heimat, Tradition, Brauchtum - gestern, heute, morgen

Das ganze Leben ist Veränderung - besonders in der digitalen Welt.

Datenschutzgrundverordnung
Die digitale Welt wird mit einem Wulst von Verordnungen konfrontiert

Seit 25. Mai dieses Jahres gilt eine neue Datenschutzverordnung. Gemäß der Deutschen Presseagentur (dpa) Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen oder Vereine geregelt werden. Das wirft jede Menge Fragen auf, die davon in irgend einer Weise betroffen sind. So auch bei mir. Gerade jetzt, wo ich als Freiberufliche mein Faible für's Schreiben und Fotografieren ausleben könnte und auch Zeit dafür habe, kommt ein Wulst von neuen Verordnungen und Regularien auf einen zu, wo keiner so richtig durchblickt und sogar Experten verunsichert sind. Ein gefundenes Fressen für dubiose Trittbrettfahrer, die sich in der Abmahnbranche an der Unkenntnis anderer bereichern wollen. Dennoch finde ich es gut, dass sich einiges ändert. Fotos können unbestritten erfreuen, dokumentieren und belegen. Sie können aber auch beleidigen, denunzieren und schaden. Im Gegensatz zu früher werden heutzutage überall und in allen Situationen Fotos gemacht. Das Smartphon, Digicam oder Tablet gezückt und fertig. Da ist ein Unfall mit Verletzten und Toten kaum passiert, haben Gaffer das Foto schon in's Netz gestellt. Die Angehörigen wissen noch nichts und werden auf diese Weise davon in Kenntnis gesetzt. Das ist nur eine der Geschmacklosigkeiten, zu der leider immer mehr Menschen fähig sind. Ich bin der Meinung, dass der Veröffentlichung derartiger pietätlosen, genauso wie diskriminierenden und beleidigenden Bilder eine gehörige Strafe folgen muss. Lächerlich finde ich allerdings, wenn sich jemand auf einem Gemeinschaftsfoto, das von einem Veranstalter bestellt und von einem Fotografen erstellt wurde, nicht schön genug findet und deshalb fordert, dass es nicht veröffentlicht oder zum Beispiel an Hochzeitsgäste verteilt werden darf. Unter solchen Bedingungen kann und mag man nicht arbeiten. 

Wie verhält es sich mit der Kunstfreiheit im neuen Datenschutzgesetz

Wenn Fotografen über alles und bei jeden Einwilligungen einholen müssen, dann hört der Spaß wortwörtlich auf. Noch wurden vom Gesetzgeber alle Klarheiten, die bisher durch das KUG (Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photografie) geregelt waren, beseitigt, denn die neue Datenschutzgrundverordnung ist diesbezüglich noch unausgegoren und lückenhaft. Das schafft Unsicherheit und Unberechenheit in der betroffenen Branche. Sich nur darauf zu verlassen, wie Fotos und Berichte bewertet und ausgelegt werden, ist kein gutes Gefühl.

Es liegt mir fern, Panik und Unsicherheit zu verbreiten und zu forcieren. Ich kann nur von meinem ganz persönlichen Eindruck ausgehen und da fühle ich mich bei so einem  umfangreichen und für Laien undurchsichtigen Gesetzesregelwerk schlichtweg verunsichert. Es beunruhigt mich enorm, weil man sowohl zwangsweise auf Experten angewiesen , als auch Ganoven ausgesetzt ist, die sich diese schwebende und unklare Gesetzesreform gerne zunutze machen. Nicht jeder versteht Juristendeutsch und

einige wittern darin ein lukratives Geschäft. Alles ist mit Zeit und vor allem auch Geld verbunden. 

Die  neue DSGVO verheißt höhere Strafen und Auskunftsrecht

In einer Ausgabe des Dingolfinger-Anzeigers vermittelte www.idowa.de zwei Tage vor Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung einen groben Überblick über das, was es im Wesentlichen bringen wird. Dies möchte ich genauso weitergeben, da ich davon ausgehe, dass die folgenden Texte gesetzkonform veröffentlicht wurden.

Recht auf Information:

Verbraucher müssen künftig von Beginn an darüber informiert werden, wer ihre persönlichen Daten wie Name, Adress, Email-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund erhebt - und sie müssen zustimmen. Zudem muss klar sein, wie lange die Daten aufbewahrt werden sollen. Die Einwilligung muss jederzeit zurückgezogen werden können.

Recht auf Vergessenwerden:

Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Außerdem bekommen Nutzer das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat-und Berufsleben, sowie Fotos im Web löschen zu lassen.

Datenminimierung:

Es sollen so wenig persönliche Daten wie möglich verarbeitet werden. Zudem dürfen die Daten nicht beliebig, sondern nur zweckgebunden erhoben werden.

Recht auf Auskunft:

Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Datenrucksack:

Wechseln Verbraucher von einem Anbieter zum anderen, können sie ihre Daten wie Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen.

Mehr Sicherheit:

Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust nicht möglich ist. Über Datenschutz-Verstöße müssen Verbraucher informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.

Strafen:

Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Nichts ist in Stein gemeißelt - auch das Kunsturheberrecht nicht

Selbstverständlich habe auch ich gegoogelt, ob ich nun meinen geliebten Fotoapparat, den mir mein Mann vor Jahren zum runden Geburtstag geschenkt hat, nur mehr für private Zwecke aus dem Schrank holen darf. Ich bin auf eine Webseite gestoßen, die mir Hoffnung macht und Zuversicht gibt, dass ich die Freude über meinen umfangreichen Fotofundus über Heimat und Dorfleben doch noch mit anderen teilen darf.  In www.rechtambild.de nimmt Rechtsanwalt Florian Wagenknecht zur künftigen Gesetzeslage in Bezug auf Fotografen Stellung. Vorab sein Fazit: Mit der DSGVO lebt es sich auch als Fotograf besser als die Panikmache suggeriert. Sein Wort in Gottes Ohr! Denn die Lage ist auch seiner Meinung noch alles andere als klar. In Bayern würde man dazu sagen : Nix gwiß woaß ma ned! Drei Juristen, 5 Meinungen, so in etwa die aktuelle Situation und Einschätzungen. Nichts ist derzeit in Stein gemeißelt. 

 

Ich wünsche mir und allen anderen Fotografen auch für die Zukunft: Gut Schuss und tolle Fotos!